Bis wann müssen die Daten für die Beitragsnachweise bei den Krankenkassen eingegangen sein?
Für das Jahr 2023 gelten folgende Daten:
01/23 – 25.01.2023
02/23 – 22.02.2023
03/23 – 27.03.2023
04/23 – 24.04.2023
05/23 – 24.05.2023
06/23 – 26.06.2023
07/23 – 25.07.2023
08/23 – 25.08.2023
09/23 – 25.09.2023
10/23 – 24.10.2023
11/23 – 24.11.2013
12/23 – 21.12.2023
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Bis wann müssen Änderungen über das System erfasst werden, um im laufenden Monat berücksichtigt zu werden?
Änderungen müssen bis zum 15. des jeweiligen Monats eingegangen und durch Sie freigegeben sein. Gehen Änderungen später ein, werden diese im Folgemonat verrechnet und es fallen hierfür Gebühren für Sondertätigkeiten an.
Was passiert, wenn Daten für den aktuellen Monat nach dem 15. gemeldet bzw. freigegeben werden?
Erfolgt erst nach dem 15. eine Freigabe durch Sie, werden die Änderungen für den nächsten Monat berücksichtigt und rückgerechnet. Dieser Mehraufwand wird als Sondertätigkeit abgerechnet.
Muss ich einen Login für FileCloud beantragen?
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