Bis wann müssen Änderungen über das System erfasst werden, um im laufenden Monat berücksichtigt zu werden?

Bis wann müssen Änderungen über das System erfasst werden, um im laufenden Monat berücksichtigt zu werden?

Änderungen müssen bis zum 15. des jeweiligen Monats eingegangen und durch Sie freigegeben sein. Gehen Änderungen später ein, werden diese im Folgemonat verrechnet und es fallen hierfür Gebühren für Sondertätigkeiten an.